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   OLG Koblenz, 16.11.1989 - 1 Ss 422/89   

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https://dejure.org/1989,20719
OLG Koblenz, 16.11.1989 - 1 Ss 422/89 (https://dejure.org/1989,20719)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.11.1989 - 1 Ss 422/89 (https://dejure.org/1989,20719)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. November 1989 - 1 Ss 422/89 (https://dejure.org/1989,20719)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 31.05.2022 - 5 RVs 47/22

    Relative Fahruntüchtigkeit; Indizien; Beweisanzeichen; Verhaltensweisen;

    Während relative Fahruntüchtigkeit auch dann vorliegen kann, wenn weder schwierige äußere Umstände, noch neben der Beeinflussung des Angeklagten durch Alkohol oder andere berauschende Mittel weitere leistungsmindernde innere Umstände gegeben sind, ist eine - wenn auch nur geringe - Ausfallerscheinung, die durch die Aufnahme alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel zumindest mitverursacht sein muss, für die richterliche Überzeugungsbildung grundsätzlich unverzichtbar (vgl. BGH a.a.O.; BGH, Beschluss vom 3.11.1998 - 4 StR 395-98 -, beck online - ergangen zum Konsum anderer berauschender Mittel; BayObLG, Beschluss vom 24.05.1989 - RReg 2 St 117/89 -, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 16.11.1989 - 1 Ss 422/89 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 29. Juni 2010 - III-3 RVs 45/10 -, juris - ergangen zum Konsum anderer berauschender Mittel).
  • OLG Köln, 20.12.1994 - Ss 559/94
    Dementsprechend ist anerkannt, daß überhöhte Geschwindigkeit allein (vgl. BGH VRS 69, 368, 369), insbesondere wenn sie anders als nur durch Alkohol erklärlich ist (vgl. OLG Saarbrücken VRS 72, 377 = STVE § 316 StGB Rn. 78; OLG Koblenz VRS 78, 448; Mühlhaus/Janiszewski, StVO , 13. Aufl., § 316 StGB Rn.26 a), in der Regel nicht zur Begründung eines alkoholtypischen Fahrfehlers ausreicht.
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